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Rechtsanwalt Christof Kiehm Sonnenstr.1 (Stachus) 80331 München |
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Allgemeiner
Hinweis zu den ausgewählten Urteilen: Es
handelt sich nur um sehr kleine Auswahl von Urteilen, die aus Sicht des
Autors/Rechtsanwalt besonders interessant erschienen ausgewählt zu werden.
Aus
diesen Urteilen sollte der wesentliche Inhalt auszugsweise in einer für den
Nichtjuristen/Laie möglichst verständliche Sprache aufbereitet werden. Dabei
konnte es mitunter nicht ausbleiben, dass die hier verwendeten
Begrifflichkeiten von den (gesetzlichen) Fachausdrücken abweichen oder sie in
einer anderen Form verwendet werden. Beispiel: wenn bei einer Pkw-Veräußerung
von Vorbesitzer gesprochen wird, so ist dies eigentlich juristisch ungenau;
gemeint ist der Vor-Eigentümer; der Eigentümer ist in aller Regel auch zugleich
der Besitzer, muss es aber nicht sein, wenn bspw. der Pkw von ihm vermietet
wurde.
Ebenso
musste teilweise der Sachverhalt vereinfacht werden, soweit für die rechtliche
Aussage unbedeutend. Beispiel: bei einem Unfall bei dem es nur um die
Schuldfrage ging, wird von Schädiger gesprochen, tatsächlich wurden aber die
Erben des Schädigers verklagt, weil der Schädiger selbst bei dem Unfall ums
Leben gekommen war.
Bei
Urteilen ist außerdem zu beachten, dass es in Deutschland kein sog.
Richterrecht gibt; d.h. den obersten Gerichten BGH, BVerfG BVerwG u.ä. steht es
frei jederzeit ihre eigene Rechtsprechung zu ändern. Mitunter kann es auch dazu
kommen, dass die höchsten deutschen Gerichte bei fast identischen Sachverhalten
zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen; mitunter weichen teilweise sogar die
einzelnen Senate/Abteilungen der Gerichte untereinander ab. Vielfach lässt sich
bei vermeintlichen Grundsatzentscheidungen oftmals nicht erkennen, ob es sich
dabei tatsächlich um „echte Grundsatzentscheidungen“ handelt oder quasi nur um
eine Art „Ausreißer“, dem das Gericht in weiteren Entscheidungen nicht mehr
folgt.
Soweit
die Quintessenz des Urteils in der Überschrift o.ä. vorweggenommen wurde,
handelt es sich regelmäßig nicht um den amtlichen Leitsatz, sondern nur um eine
für den Nichtjuristen/Laien möglichst verständliche Vereinfachung in
Schlagworten.
Sonderhinweis für die zeit vom 20.1.2006 bis
voraussichtlich 19.2.2006:
Weil derzeit technische und inhaltliche
Updates der Seiten stattfinden, ist die volle Darstellung in technischer und
inhaltlicher Hinsicht nicht die ganze Zeit gewährleistet.
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